Kinder

In seltenen Fällen ist eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern im Alter von 610 Jahren erforderlich. Hierbei handelt es sich meist um einen deutlich zu schmalen Oberkiefer, oder einen zu kurzen Unterkiefer, manchmal auch um deutlich zu wenig Platz im Ober und oder Unterkiefer. Die Therapie dient in diesen Fällen dazu eine Abschwächung des Ausgangsbefundes zu erreichen. Sie dauert meist 11,5 Jahre. In vielen Fällen ist eine abschliessende Behandlung im jugendlichen Alter erforderlich. Die Kostenübernahme einer Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nach den Grundsätzen der „KieferorthopädischenIndikationsGruppen“ (KIG).
Nur in SEHR seltenen Ausnahmefällen ist eine Behandlung vor dem 6 Lebensjahr und auch nur dann wenn sehr starke knöcherne Fehlbildungen vorliegen, wie z.B. eine LippenKieferGaumenspalte.

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